Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) beziehungsweise dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Kosten für eine Behandlung werden in aller Regel sowohl von den gesetzlichen, als auch den privaten Kassen voll übernommen.
Eine Überweisung ist nicht notwendig.